Absteckung
Die wesentlichen geometrischen Größen eines Planungsentwurfes müssen dem bauausführenden Unternehmen zu Baubeginn örtlich übergeben werden. Hier handelt es sich um eine Verpflichtung des Bauherrn, bei der wir unterstützen können. In Abstimmung mit dem Planungsbüro, welches uns die benötigten Unterlagen wie das geometrische Bezugssystem zur Verfügung stellt und unter Einbeziehung der Baufirma wird die Absteckung durchgeführt und die Übergabe dokumentiert. Die weitere baubegleitende Vermessung liegt in der Verantwortung des ausführenden Bauunternehmers. Auch hier betreuen wir Sie gerne. Die Einschneidung auf ein Schnurgerüst ist für uns genauso wenig ein Problem wie die Absteckung von z.B. Bordsteinführungen, Kanaltrassen o.ä. Uns ist die Wahl des Vermarkungsmaterials extrem wichtig, da die Markierung den Baualltag überstehen muss.